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    Wie verändert die Corona-Krise den Berufsalltag von Architekten?

    Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie stehen zahlreiche Unternehmen und Wirtschaftszweige angesichts von regulatorischen Einschnitten und Marktveränderungen Kopf. In der Architekturbranche scheinen die Auswirkungen bislang überschaubar. Dennoch spüren auch Architekten Veränderungen in ihrem Berufsalltag – angefangen bei dem Einrichten ihres Arbeitsplatzes über die bauliche Umsetzung von Projekten bis hin zu der Entwicklung eines neuen Architekturverständnisses.

    Neues Arbeiten:

    Der schnelle Anstieg von Corona-Infektionen und die daraus folgenden Auflagen zu Sicherheitsabständen und Hygienemaßnahmen im März haben für viele Unternehmen eine schnelle Neuorganisation ihres Arbeitsalltags erforderlich gemacht. Mit dem Rückzug aus den Büroräumen, der häufig zugleich den Umzug ins heimische Wohnzimmer bedeutete, sieht der Arbeitsalltag plötzlich ganz anders aus. Eine gute IT-Infrastruktur ist nun wichtiger denn je für Unternehmen und Mitarbeiter. Sie entscheidet maßgeblich über die Handhabbarkeit des Bürobetriebs auch von zuhause. Dabei sind nicht für jeden Architekten die gleichen Arbeitswerkzeuge wichtig. Wer überwiegend plant, kann sich auch online effizient mit Kollegen und Geschäftspartnern absprechen und ortsunabhängig arbeiten. Zeichenkräfte hingegen brauchen Arbeitstools und Räume, die das Home-Office häufig nicht leisten kann. Hier gilt es, Arbeitsplätze im Büro zu entzerren und Eine Chance könnte darin stecken, Arbeitsreisen einzuschränken, wenn Beteiligte auch auf anderen Kommunikationswegen wie in Onlinekonferenzen eine gute Lösung erkennen. Und nicht zuletzt kann der Umzug ins Home-Office die Frage aufwerfen, ob das ortsunabhängige Arbeiten nicht sogar personellen Zuwachs bei gleicher Raumkapazität ermöglicht.

     

    Neues Planen:

    Aus der Not, in einem Raum zu wohnen und zu arbeiten, können jedoch auch neue Konzepte in der Architektur erwachsen. Dazu gehört insbesondere die Idee einer mischfunktionalen Architektur: Räume, die von Anbeginn an so konzipiert sind, dass sie es erlauben, darin gleichermaßen zu wohnen wie auch zu arbeiten. Architekt Stephan Schütz von Gerkan, Marg und Partner (gmp) glaubt, dass sich dadurch nicht nur der Verkehr in den Städten reduzieren ließe, sondern sich auch Wohnquartiere durchmischter entwickeln könnten. 

     

    Neues Bauen:

    Sind die Pläne einmal erstellt und die Verträge unterzeichnet, kann der Baustellenbetrieb beginnen. Doch auch hier hält die anhaltende Corona-Krise ungekannten Herausforderungen bereit. Ein schwerer Einbruch der Bauwirtschaft wird bislang zwar nicht angenommen. Dennoch kommt es gelegentlich zu Engpässen bei Baustofflieferungen, Mitarbeiter aus dem europäischen Ausland können nicht einreisen oder Krankheitsfälle behindern den Betrieb. Kommt es zu Einschnitten, sollten zunächst die Vertragsbedingungen geprüft werden. So finden sich in VOB-Verträgen detaillierte Regelungen für Leistungsstörungen und deren Folgen in § 6 VOB/B. In BGB-Bauverträgen regelt hingegen §286 Abs. 4 BGB den Umgang mit Ausführungsfristen. Verzögern sich hingegen Entscheidungsprozesse in laufenden Projekten, gilt es, die Voraussetzungen für direkte Abstimmungen mit den Beteiligten zu verbessern. Eine intensive Kommunikation gehört damit zu den Schlüsselelementen.