Verhaltenskodex

    Auf gute Zusammenarbeit!

    Der Schlüssel unseres Erfolgs ist eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit – miteinander und mit unseren Geschäftspartnern. Dafür bauen wir auf Vertrauen, Respekt und Verbindlichkeit.

    Als Familienunternehmen tragen wir eine besondere Verantwortung: Ein guter Ruf ist das Ergebnis des täglichen Engagements unserer Mitarbeiter. Der Verhaltenskodex hilft uns, Rechte und Gesetze einzuhalten sowie Mensch und Umwelt zu schützen. Wir pflegen den täglichen Umgang miteinander und bewahren uns vor Schaden, der durch die Nichtbeachtung von Gesetzen oder durch Intransparenz entsteht.

    Vertrauen, Respekt und Verbindlichkeit prägen unsere Unternehmenskultur.

     

     

     

     

     

    Ihr Vorstand der RENOLIT Gruppe

    v.l.n.r. Sven BehrendtKarsten Jänicke, Thomas Sampers, Michael Kundel (Vorsitzender)

    1. Geltungsbereich

    Jeder Mitarbeiter der RENOLIT Gruppe muss die Anforderungen des Verhaltenskodex erfüllen. Bei Nichtbeachtung des Kodex können Disziplinarmaßnahmen und rechtliche Konsequenzen folgen.

    2. Gesetze und Vorschriften

    Wir orientieren uns an Werten wie Ehrlichkeit, Rechtschaffenheit und Menschenwürde. Die RENOLIT Gruppe informiert ihre Mitarbeiter über gesetzliche Regelungen, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz, Kartellrecht und fairen Wettbewerb, Verhinderung von Bestechung und Korruption sowie Schutz und Anerkennung von geistigem Eigentum.

    3. Geschäftsverhalten und Ruf des Unternehmens

    Alle Mitarbeiter verpflichten sich zu verantwortungsvollem Handeln und Fairness bei täglichen Geschäftsvorgängen mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und allen anderen Personen. Alle RENOLIT Mitarbeiter sind Botschafter und tragen zum Ansehen des Unternehmens bei.

    4. Umgang mit Dritten

    4.1 Geschäftspartner, Behörden und Verbraucher

    Die Geschäftspraktiken von RENOLIT basieren auf den universellen Werten Fairness und Aufrichtigkeit. Mit Geschäftspartnern, Behörden und Verbrauchern pflegen wir einen vertrauensvollen Umgang und sind parteipolitisch neutral.

    4.2 Wettbewerbs- und Kartellrecht

    Nationale und internationale Regeln des fairen Wettbewerbs sowie das Kartellrecht sind einzuhalten. Absprachen über Preise und Konditionen sind nicht erlaubt. Ebenso unzulässig sind die Aufteilung von Kunden und Gebieten sowie die Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen oder sonstige Absprachen mit Wettbewerbern.

    4.3 Geschäftsgeheimnisse

    Alle Geschäftsgeheimnisse müssen vertraulich behandelt werden. Sie dürfen nicht öffentlich kommuniziert oder an Dritte weitergegeben werden (außer es gibt eine entsprechende Ausnahmeregelung). Dies gilt für Mitarbeiter auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    4.4 Anbieten und Annahme von Vorteilen, Zuwendungen und Geschenken

    Im Auftrag von RENOLIT handelnde Personen dürfen ihre dienstliche Stellung nicht dazu benutzen, direkt oder indirekt unberechtigt Vorteile zu versprechen, anzunehmen oder einzufordern (z.B. Geldgeschenke und andere Leistungen). Das gilt auch für RENOLIT Verträge mit Beratern, Vermittlern oder Agenten.

    Die Vergabe und Annahme von Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert sind zulässig, wenn sie keine Verpflichtung erzeugen. Sofern in einem Land Geschenke der Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten
    entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten werden. Im Zweifel: Vorgesetzten informieren.

    4.5 Umgang mit Spenden und Sponsoring

    Die lokale Geschäftsführung entscheidet über die Vergabe von Spenden, der Spendenrahmen ist mit dem Vorstand abzustimmen. Spenden an kirchliche Einrichtungen, politische Organisationen wie Parteien, Gewerkschaften oder NGOs sind grundsätzlich nicht zulässig. Sponsoring von Sportvereinen und -veranstaltungen ist generell nicht vorgesehen. Ausnahme: Bei sportlichen Einzelveranstaltungen mit erheblicher aktiver Teilnahme durch RENOLIT Mitarbeiter kann Sponsoring erfolgen.

    4.6 Geldwäsche

    RENOLIT unterstützt alle erforderlichen Maßnahmen, um in ihrem Einflussbereich Geldwäsche zu unterbinden.

    4.7 Embargo- und Exportkontrolle

    RENOLIT hält sich an die im nationalen und internationalen Handel geltenden Vorschriften im Bereich Exportkontrolle.

    4.8 Vermeidung von Interessenkonflikten

    Um Interessen- oder Loyalitätskonflikte mit Mitarbeitern zu vermeiden, muss RENOLIT über Nebentätigkeiten und Beteiligungen an Geschäftspartnern von RENOLIT oder an Wettbewerbern informiert sein. Dies betrifft nicht börsengehandelte Werte.

    5. Umgang mit Mitarbeitern und Kollegen

    5.1 Grundlagen der Zusammenarbeit

    • International anerkannte Menschenrechte
    • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO
    • Die zehn Prinzipien des UN Global Compact
    • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

    Was wir ablehnen:

    • Jegliche Form von Menschenrechtsverletzungen
    • Zwangsabeit
    • Jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Unternehmen und bei Geschäftspartnern

     5.2 Rechte und Verantwortung des Mitarbeiters

    Personalentscheidungen werden auf Grundlage von Qualifikationen, Leistungsnachweisen und den erforderlichen Fähigkeiten getroffen. Mitarbeiter dürfen sich nicht an Diskrimierungen jeglicher Art beteiligen oder diese unterstützen.

    Alle Mitarbeiter haben einen Anspruch auf:

    • Faire Behandlung, Höflichkeit und Respekt
    • Chancengleichheit
    • Gleiche Behandlung
    • Respekt vor ihrer persönlichen Würde und ihrer Privatsphäre

    Alle Mitarbeiter sind zu Folgendem verpflichtet:

    • Sachliche, zielgerichtete und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Führungskräften, Geschäftspartnern und Kollegen
    • Offener, respektvoller und ehrlicher Umgang
    • Gewissenhaftes Arbeiten
    • Beitrag zu einem positiven Arbeitsklima
    • Einhaltung der Prinzipien des Verhaltenskodex

    5.3 Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter

    Alle RENOLIT Standorte folgen internen Standards und geltenden rechtlichen Vorschriften, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Mitarbeiter verhalten sich sorgfältig im Umgang mit Arbeitsgeräten und in Bezug auf ihre eigene Gesundheit und Sicherheit.

    5.4 Besondere Verantwortung der Führungskraft

    Die Führungskräfte verfolgen aktiv und konsequent die gesetzten Unternehmensziele. Darüber hinaus haben sie folgende Verantwortlichkeiten:

    • Die Fähigkeiten und Belange der Mitarbeiter zu berücksichtigen
    • Die Mitarbeiter umfassend und rechtzeitig über wichtige Themen zu informieren
    • Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung klar und eindeutig zu delegieren
    • Identifikation und Verbundenheit mit dem Unternehmen zu stärken
    • Einen vertrauensvollen Umgang mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern zu fördern
    • Die hierarchische Unterstellung der Mitarbeiter nicht auszunutzen
    • Mitarbeiter individuell zu fordern und fördern sowie regelmäßig und fair zu beurteilen
    • Abstand zu nehmen von persönlichen Gefälligkeiten

    5.5 Lohn und Arbeitszeit

    Wichtiges zu Arbeitsverhältnissen bei RENOLIT:

    • Sie entsprechen den lokalen/gesetzlichen Anforderungen.
    • Sind den Gepflogenheiten des Landes entsprechend rechtsverbindlich.
    • Arbeitnehmer müssen vor Vertragsabschluss schriftlich über die Vertragsbedingungen und die Bezahlung informiert werden.
    • Die Arbeitszeiten entsprechen dem geltenden nationalen Recht.
    • Mehrarbeit muss in einem rechtskonformen Rahmen erfolgen und deshalb ordnungsgemäß beantragt und genehmigt werden.

    6. Nachhaltigkeit und Umweltschutz

    6.1 Nachhaltiges Handeln

    Eine nachhaltige Geschäftstätigkeit entspricht unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, den Mitarbeitern, Verbrauchern, Eigentümern und Geschäftspartnern unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten. Unser Fokus liegt in der Schonung von Ressourcen und der Innovation in umweltverträgliche Produkte und Prozesse. Alle RENOLIT Standorte beachten sowohl interne Richtlinien als auch gesetzliche Vorschriften.

    6.2 Umgang mit Chemikalien

    Im Umgang mit gefährlichen Stoffen werden alle Gesetze und Vorschriften für Einkauf, Lagerung, Handhabung und Transport von Chemikalien befolgt. Mitarbeiter, die Chemikalien einkaufen, lagern, transportieren und benutzen, müssen entsprechend ausgebildet sein. Die Lagerung, der Umgang und der Transport von Chemikalien geschehen so, dass Umweltverschmutzungen vermieden werden und ebenso die Gefährdung durch Entzündung oder Explosion ausgeschlossen ist.

    6.3 Gefährlicher und nicht-gefährlicher Abfall

    Bei der Handhabung, Lagerung, Transport, Recycling und Entsorgung von gefährlichem und nicht-gefährlichem Abfall müssen alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, notwendige Genehmigungen müssen vorgewiesen werden. Abfall ist so zu lagern, zu behandeln und zu transportieren, dass Verunreinigungen von Luft, Boden oder Wasser sowie eine Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter ausgeschlossen sind.

    6.4 Brandschutz

    Die RENOLIT Standorte müssen sicherstellen, dass allen gesetzlichen und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorschriften bezüglich Brandschutz, Berichterstattung und Überprüfung durch Behörden entsprochen wird.

    7. Umgang mit Firmeneigentum

    7.1 Software, E-Mail, Internet

    Die in den Gesellschaften der RENOLIT eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Beim Gebrauch und Kopieren von Computer-Software müssen die geltenden Gesetze eingehalten werden. Die Nutzung des Internets erfolgt nur zu geschäftlichen Zwecken, Betriebsvereinbarungen regeln Abweichungen. In keinem Fall dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben werden, die zu Rassismus, Gewaltverherrlichung oder anderen Straftaten aufrufen oder deren Inhalt vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist.

    7.2 Nutzung von Firmeneigentum

    Die von RENOLIT zur Verfügung gestellten Arbeits- und Betriebsmittel werden wirtschaftlich, sachgemäß und sorgfältig behandelt. Arbeitsmittel werden nicht privat genutzt, es sei denn im Einzelfall gestattet oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.

    7.3 Betrug, Diebstahl und Unterschlagung

    Das Entwenden jeglichen RENOLIT Eigentums ist unter keinen Umständen gestattet und zieht in jedem Fall disziplinarische und rechtliche Konsequenzen nach sich.

    7.4 Umgang mit Informationen

    Für eine glaubwürdige und positive Außendarstellung muss die interne und externe Kommunikation der RENOLIT Gruppe wahrheitsgemäß und korrekt erfolgen. Unternehmensübergreifende Pressemitteilungen dürfen nur mit Zustimmung des Bereiches Corporate Communications veröffentlicht werden. Unternehmensinterne Informationen wie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die Mitarbeitern im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, dürfen zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben werden.

    Für die Wettbewerbsfähigkeit von RENOLIT ist die vertrauliche Behandlung interner Angelegenheiten und schützenswerter Informationen unerlässlich. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt über das Arbeitsverhältnis hinaus. Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen der RENOLIT Datenschutzrichtlinie. RENOLIT berücksichtigt mit Dritten bestehende Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.

    7.5 Umgang mit bestehenden Betriebsvereinbarungen

    Bestehende Regelungen mit Arbeitnehmervertretungen werden durch den hier vorliegenden Verhaltenskodex nicht berührt.

    8. Ombudsstelle

    Im Falle von festgestellten oder ernsthaft vermuteten Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex können sich die RENOLIT Mitarbeiter auch unter Zuhilfenahme der örtlichen Personalleitung oder Arbeitnehmervertretung an Herrn Bolz wenden:

    Herr Alexander Bolz
    Leitung Interne Revision, Risikomanagement & Compliance
    alexander.bolz@renolit.com
    Tel.: +49.6241.303.1295

    Falls unternehmensintern Anonymität gewährleistet werden soll, können die RENOLIT Mitarbeiter nach Bedarf weibliche oder männliche Ansprechpartner folgender externer Institution kontaktieren:

    SZA Rechtsanwalts AG
    renolit-compliance@sza.de
    Tel.: +800.101.101.11
    Tel.: +49.621.496.378.43 (Indien, Mexiko, Ukraine, Kasachstan)

    Verhaltenskodex Broschüre

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