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    Der Zeitpunkt ist günstig: Ladeinfrastruktur auf Firmenarealen

    Die Zahl der strombetriebenen Fahrzeuge im Straßenverkehr steigt stetig an - dank umfassender Förderung durch die Bundesregierung sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen mittelfristig sogar noch stärker als bisher. Auch wenn sich die Geister noch daran scheiden, ob hybride oder vollelektrische Fahrzeuge ökonomisch und ökologisch sinnvoller sind, steigt der Fahrzeugbestand und damit das Bedürfnis, solche Fahrzeuge zu laden. Damit die Mobilitätswende nicht am Mangel an Stromtankstellen scheitert, reichen öffentliche Ladepunkte allein nicht aus. Der „Masterplan Ladeinfrastruktur“ sieht immerhin bis 2030 für die prognostizierten zehn Mio. E-Fahrzeuge eine Million Ladepunkte vor. Seit März gilt daher das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG), das die Installation von Ladepunkten bei neuen oder umfänglich sanierten Geschäftsgebäuden vorschreibt. Und dabei wird es nicht bleiben: Die EU beabsichtigt, ab 2025 Eigentümer zu verpflichten, in allen größeren Gebäuden Ladestationen einzurichten. Der offizielle EU-Beschluss steht allerdings noch aus. Um Investitionen kommt die Immobilienbranche also kaum herum – sie wird aber auch profitieren.

     

    Da nicht jeder Privatnutzer eine Heimlademöglichkeit hat, ist es für Arbeitgeber, Gewerbetreibende und Betreiber von Wohnimmobilien zunehmend attraktiv, Lademöglichkeiten etwa auf Kunden- und Mitarbeiterparkplätzen anzubieten. Diverse Einzelhandelsketten, Baumärkte, Firmen mit eigenen Parkplätzen und Wohnungsgesellschaften bieten bereits Lademöglichkeiten an. Die Ausstattung von Immobilien mit Ladeinfrastruktur sorgt nicht nur für deren Aufwertung, sondern zieht zudem neue Nutzergruppen an. Bei der Vermietung von elektrifizierten Stellplätzen profitieren Wohnungsunternehmen von erhöhten Stellplatzmieten. Neue Geschäftspotenziale lassen sich auch mit der Kombination von Ladeinfrastruktur und gemeinschaftlichen Stromerzeugungsanlagen erschließen, besonders wenn Objekte mit Photovoltaik oder Batteriespeichern ausgestattet sind. Mittlerweile gibt es auch für die Ladeninfrastruktur selbst an vielen Orten Fördermaßnahmen, die für Unternehmen interessant sein können.

     

    Bevor eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge geplant, installiert und in Betrieb genommen wird, sind Überlegungen zu den eigenen Nutzungsbedarfen wichtig. Der Betreiber muss sich darüber Gedanken machen, wem und in welchem Zeitraum die Ladepunkte zur Verfügung gestellt werden. Nur Mitarbeitern, nur Kunden oder beiden – tagsüber oder auch nachts?

    An der Schnittstelle zum Auto schließlich steht die Frage, über welche Apparatur der Strom von der Immobilie übertragen wird. Lage, Ausstattung und Art der Immobilie geben vor, ob eine Wallbox oder eine Ladesäule sinnvoller ist. Ladesäulen eignen sich für den Einsatz auf öffentlichen oder halb-öffentlichen Parkplätzen im Außenbereich, z. B. am Straßenrand. Wallboxen sind dagegen primär für die Nutzung im Innenbereich (private Garage, Tiefgarage, usw.) geeignet. In der Regel werden die Wallboxen an die Wand geschraubt. Mittels einer Stele lassen sie sich aber auch auf Freiflächen wie Carports oder Außenstellplätzen installieren.

     

    Fällt die Wahl auf eine oder mehrere Ladesäulen, steht noch die Entscheidung für AC- oder DC Säulen aus. Grundsätzlich können die Batterien von Elektrofahrzeugen nur mit Gleichstrom (DC) aufgeladen werden. Da das öffentliche Stromnetz auf Wechselstrom (AC) basiert, erfolgt beim Laden eine Transformation von Wechsel- in Gleichstrom. Sofern die Elektrofahrzeuge an einer AC-Ladesäule aufgeladen werden, erfolgt die Stromwandlung über einen im Fahrzeug festverbauten Laderegler. Beim Laden an einer DC-Ladesäule entfällt dieser Zwischenschritt, da der Strom direkt an die Batterie weitergegeben wird. Damit begründet ist DC-Laden deutlich schneller, aber auch kostenintensiver in der Anschaffung der Hardware sowie der Netzverstärkungs- und Installationskosten.

     

    Ob es sich nun um eine Wallbox oder eine Ladestation handelt – der Facility Manager ist spätestens im Zuge der Make-Ready-Maßnahmen betroffen, also der vorbereitenden technischen und baulichen Maßnahmen für die Verlegung des Stromanschlusses. Außerdem muss die Ladeeinrichtung an das IT-Backend des Ladestationsbetreibers angebunden werden. Zudem ist meist eine Genehmigung der örtlichen Behörden nötig.

     

    Wichtig ist gerade bei Objekten mit mehreren Mietern, ein Gesamtkonzept bei der Einrichtung der Ladeinfrastruktur zu erstellen, damit keine Patchwork-Ladeinfrastruktur entsteht, welche die Gebäudeinfrastruktur unnötig mehr belastet beziehungsweise Effektivitätsgewinne durch intelligentes Lastenmanagement erschwert.

     

    Auch wenn manchen Gebäudebetreibern der Ausbau der Ladeinfrastruktur wie ein unwillkommener Zwang erscheint, war die Gelegenheit noch nie so günstig, hier zu investieren – besonders vor dem Hintergrund eines sich gerade erst entwickelnden Marktes, der vielen Förderprogramme und Steuerbegünstigungen und der sich für Gebäudebetreiber und Vermieter noch verschärfenden Gesetzeslage.