Materialaustritt auf Werksgelände: Wind verteilt Pulver in näherer Umgebung
RENOLIT leitet umfassende Reinigungsmaßnahmen in die Wege
München, 08. Dezember 2021 – Am Dienstag, den 30. November 2021, kam es durch einen technischen Defekt zu einem kurzeitigen Materialaustritt aus einem Silo auf dem RENOLIT Werksgelände im Münchner Stadtteil Solln. Dabei trat eine Staubwolke aus PVC-Pulver aus. Das Pulver verteilte sich durch starken Wind im nordöstlich angrenzenden Gebiet und legte sich dort auf Grundstücken in der Melchiorstraße als Staub nieder. Für die Bevölkerung bestand zu keiner Zeit eine Gefahr.
RENOLIT leitete umgehend Maßnahmen in die Wege, um die Verunreinigungen im betroffenen Gebiet vollständig zu beseitigen. Es wurde ein unabhängiger Umweltgutachter beauftragt, eine fundierte Handlungsempfehlung zur fachgerechten Reinigung der Verschmutzungen auszuarbeiten. RENOLIT steht in engem Dialog mit den betroffenen Anwohnern. Diesen wurde angeboten, ihre Anwesen auf Kosten des Unternehmens durch einen spezialisierten Betrieb reinigen zu lassen.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz sowie der Bezirksausschuss der Stadt München wurden sofort informiert.
Das ausgetretene PVC-Pulver ist nicht gesundheitsgefährdend. Es kann über den Restmüll entsorgt werden. Sollten auf Pflanzen, Früchten oder Gemüse Rückstände verbleiben, können diese durch Waschen mit Wasser entfernt werden. Nähere Informationen können der beigefügten Stellungnahme des beauftragten Umweltgutachters entnommen werden.
Das Unternehmen
Die RENOLIT Gruppe ist ein international tätiger Spezialist für hochwertige Folien, Platten und weitere Produkte aus Polymeren. Mit mehr als 30 Produktionsstandorten und Vertriebseinheiten in über 20 Ländern und einem Umsatz von 1,032 Milliarden Euro im Jahr 2020 zählt das Unternehmen mit Hauptsitz in Worms zu den global führenden Kunststoff-Verarbeitern. Über 4.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln das Know-how aus 75 Jahren Unternehmensgeschichte beständig weiter.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF, sowie die Stellungnahme des offiziell beauftragten Gutachters:
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