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    Blick voraus – Wie gelingt die Wiederinbetriebnahme?

    Der Restart von Produktionsanlagen, Hotels, Unternehmensimmobilien sowie Büro-, Laden- und Gastronomieflächen läuft bei vielen Betreibern jetzt schon an oder sie stehen kurz davor. Diese Phase schließt direkt an das Leerstandsmanagement an, weshalb dort bereits die Vorbereitungen getroffen werden sollten, um die Gebäude schnell wieder betriebsbereit zu machen                          

    Wann Gebäude wieder zum Normalbetrieb mit Vor-Corona-Auslastung zurückkehren können, ist noch ungewiss. Doch ein Zwischenbetrieb mit reduzierter Auslastung rückt bei vielen Unternehmen in greifbare Nähe. Ob Fabrik, Gewerbe-Campus, Bürogebäude oder Restaurant – die Anforderungen für die Rückkehr zur Normalität sind vielfältig und unterschiedlich aufwendig. Eines haben Sie jedoch gemeinsam: Bereits jetzt sollten sich Betreiber Gedanken um individuelle Hygienekonzepte machen. Dazu gehören Abstandsmaßnahmen, die mit Trennwänden und Markierungen erreicht werden können, ebenso wie Desinfektionsmöglichkeiten und verstärkte Reinigung. Auch Teilöffnungen mit geschlossenen Bereichen und Rotationsmodelle für die Belegschaft sind möglich. Nicht zuletzt hängt es von den behördlichen Regeln am Standort ab, wie weit die Öffnung gehen kann.

     

    Auf die technischen Aspekte sollte ebenso besonderes Augenmerk gerichtet werden, damit das Wiederhochfahren nicht zum Fiasko gerät. Wenn die verschiedenen Komponenten der Haustechnik wieder anlaufen – also Trinkwasseranlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen und mehr – muss dies überwacht  werden, damit es nicht zu Lastspitzen oder Schäden kommt. „Letztendlich muss es auch Vorkehrungen für ein schnelles und flexibles Reaktivieren der betroffenen Immobilien unter Einhaltung von gesetzlichen Auflagen geben“, sagt Bernd Fisel, Associate Partner der Drees & Sommer SE in einer Stellungnahme des Unternehmens. Das gelte insbesondere für Anlagen mit besonderen Hygieneanforderungen wie Trinkwasser- und Lüftungsanlagen, offenen Kühltürmen oder Anlagen von denen eine besondere Gefährdung für Gebäudenutzer, Umwelt oder Dritte ausgeht. „Es empfiehlt es sich eine vollumfassende Überprüfung der Anlage vorzunehmen, um Gefährdungen auszuschließen. Es sei denn die Anlage wurde auch während der Stillstandszeit von Fachpersonal inspiziert und gewartet“.

                                                                                                                                           

    Auch wenn die angespannte wirtschaftliche Lage viele Unternehmen auf ein besonders schnelles Ende der Ausnahmesituation hoffen lässt, muss der Restart mit Bedacht geplant und nicht übereilt durchgeführt werden. Die betrieblichen wie auch die gesundheitlichen Folgen für die Gesellschaft können sonst unabsehbar sein.